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Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in Grimma – Rechtsanwalt Ralf Kühne

Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht und Erbrecht stecken häufig voller Emotionen und sind daher für alle Angehörigen nicht einfach. In vielen Fällen ist deshalb der Gang zum Anwalt unabdingbar. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Grimma berät Sie kompetent und persönlich zu Ihren Rechtsproblemen. Setzen Sie auf über 30 Jahre juristische Erfahrung, wenn Sie eine fachliche Beratung oder Vertretung vor Gericht bei Streitigkeiten benötigen, die zum Familienrecht zählen, oder professionelle Hilfe bei erbrechtlichen Angelegenheiten wünschen.

Anwaltliche Beratung im Familienrecht – Unterhalt, Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Co.

Familienrechtliche Streitigkeiten sind häufig umfangreich und können in vielen verschiedenen Bereichen auftreten. Als Anwalt für Familienrecht ist Ralf Kühne vor allem bei Streitpunkten rund um die Themen Scheidung, Trennung, Unterhalt, Ehe und Sorgerecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Oft sind solche Streitigkeiten durch viele Emotionen geprägt. Wir versetzen uns in Ihre Lage und unterstützen Sie mit großer Sensibilität bei der Lösung Ihrer Probleme.

Unsere Kanzlei in Grimma bietet Ihnen eine rechtliche Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen des Familienrechts:

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Rentenausgleich / Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge und Gütertrennung
  • Verwandtenunterhalt und Seniorenrecht
  • Recht nichtehelicher Partnerschaften

Rechtliche Beratung und Vertretung vom Anwalt für Erbrecht

Im Erbrecht geht es grundsätzlich darum, die Vermögensnachfolge einer verstorbenen Person zu regeln. Das Erbrecht legt aber nicht nur die gesetzlichen Erben fest, falls kein Testament vorhanden ist, sondern beinhaltet auch Regeln zum Aufstellen von Testamenten. Unsere Kanzlei in Grimma berät und vertritt Mandanten sowohl im Erbfall als auch bei Verfügungen zu Lebzeiten. Unsere Leistungen umfassen:

  • Testamentsgestaltung und Erbvertrag
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteil
  • Erbstreitigkeiten
  • Erbscheinverfahren
  • Erbengemeinschaft
  • Ausschlagung des Erbes
  • vorweggenommene Erbfolge
  • und weitere erbrechtlichen Angelegenheiten

Der Tod eines Menschen ist stets mit Trauer verbunden. Gerade in dieser emotionalen Situation sollte die Frage des Erbes nicht zu Streit führen. Durch ein Testament können Sie schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen und Ihren individuellen Vorstellungen Ausdruck verleihen, wie Ihr Nachlass weitergegeben werden soll. Gerne unterstützt unsere Kanzlei Sie bei der Gestaltung eines Testaments, das im Erbfall Ihren letzten Willen durchsetzt und erbrechtliche Probleme vermeidet.

Als Anwalt für Familienrecht und Erbrecht nehmen wir uns Zeit für Ihre individuellen Angelegenheiten und beraten Sie ausführlich und fachlich kompetent. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!

03437 / 92420
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